Reifengöße 19/55 R17 abnehmen lassen

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  • Reifengöße 19/55 R17 abnehmen lassen

    Hallo zusammen,

    hat jemand von Euch Erfahrungen mit Eintragung bzw. Abnahme einer Reifengröße, die bei der Mille RP von 2002 nicht in den Papieren steht? Konkret geht es um einen 190/55 R17
    Seit diesem Jahr und mit Reifen aus 2020 reicht ja die Reifenfreigabe des Herstellers nicht mehr aus. Und noch konkreter, wenn der Reifen abgenommen wird, gilt die Abnahme dann nur für den konkreten Reifen oder generell für die Größe?

    Gruß

    Leo

    P.S. schön das das Forum wieder da ist und damit danke die Verantworlichen!!!


    Und natürlich gleich bei meinem ersten Post im neuen Forum voll daneben... könnte bitte jemand den Post in die richtige Rubrik verschieben?
    RSV Mille / Tuono RP
    Zuletzt geändert von Leo; 09.09.2020, 08:52. Grund: falsche Rubrik

  • #2
    Für die RP-Modelle gibt es von Aprilia eine Freigabe, dass keine Markenbindung besteht. Mit dieser und einem willigen / wissenden Prüfingenieur, sollte die Eintragung ohne Markenbindung klappen.

    Kommentar


    • #3
      Zitat von reppentown Beitrag anzeigen
      Für die RP-Modelle gibt es von Aprilia eine Freigabe, dass keine Markenbindung besteht. Mit dieser und einem willigen / wissenden Prüfingenieur, sollte die Eintragung ohne Markenbindung klappen.

      Danke erstmal!
      Ok ich werde das demnächst testen müssen und werde hier berichten!

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      • #4
        Hallo,

        fahre auf einer RSV Mille ME Bridgestone 190/55 R17 und bin damit durch den TÜV gekommen. Der Prüfer meinte das ginge nicht und ich habe von Bridgestone eine Freigabe erhalten.
        Der Prüfer hat dann geschaut, ob der Reifen irgendwo schleift (was natürlich nicht der Fall war) und habe dann wieder die Plakette für 2 Jahre dran gehabt.
        Einfach mal bei dem gewünschten Hersteller des Reifens nachfragen. In der Regel sind die da sehr kulant und schreiben was...

        Gruß
        Hans

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        • #5
          Freigaben zählen nur noch mit Reifenherstellungsdatum bis einschl. 2019. Wenn du keine Eintragung hast, kann es sein, dass du nächstes Mal bzw. mit neueren Reifen wieder ein Problem bekommst.

          Kommentar


          • #6
            Zitat von HEO Beitrag anzeigen
            Hallo,

            fahre auf einer RSV Mille ME Bridgestone 190/55 R17 und bin damit durch den TÜV gekommen. Der Prüfer meinte das ginge nicht und ich habe von Bridgestone eine Freigabe erhalten.
            Der Prüfer hat dann geschaut, ob der Reifen irgendwo schleift (was natürlich nicht der Fall war) und habe dann wieder die Plakette für 2 Jahre dran gehabt.
            Einfach mal bei dem gewünschten Hersteller des Reifens nachfragen. In der Regel sind die da sehr kulant und schreiben was...

            Gruß
            Hans
            Zitat von reppentown Beitrag anzeigen
            Freigaben zählen nur noch mit Reifenherstellungsdatum bis einschl. 2019. Wenn du keine Eintragung hast, kann es sein, dass du nächstes Mal bzw. mit neueren Reifen wieder ein Problem bekommst.

            Danke reppetown, genau das ist das Problem. Und das scheint eine Regelung zu sein, die den Prüfbehörden zumindest hier bei mir auch noch nicht in allen Einzelheiten klar ist.

            Ich war inzwischen hier vor Ort bei der DEKRA (ja in den neuen Ländern ist für Eintragungen die DEKRA zuständig) und soviel geballte Unwissenheit fand ich schon ein wenig erschreckend. Ich dachte ich mach alles richtig und gehe dahin bevor ich einen Reifen von 2020 aufziehe um zu vermeiden das der dann wieder runter muss weil er nicht eingetragen wird. Pustekuchen. Die erste Aussage war: Bei dem "alten" Reifen kann ich keine Abnahme vornehmen der brauch die ja noch gar nicht, da müssen sie wieder kommen wenn der neue drauf ist. Nachdem ich ihm das Problem dahinter erklärt hatte, sah er das auch ein und hat sich die Sache mal genauer angeschaut und hat dann erst dreimal bei seinem Chef nach gefragt ohne eindeutige Antwort. Zum Schluss standen 4 Prüfer um mein Motorrad und jeder hatten eine andere Meinung. Das Ende vom Lied ist jetzt: Ich habe eine Abnahme (Eintragung) für genau den Reifen der montiert war, den PIPO 2ct 190/55 und wenn ich ein anderes Fabrikat fahren möchte brauche ich dafür eine aktuelle "Herstellerbescheinigung für Reifenumrüstung an Krafträdern mit EU-Typengenehmigung". Sie waren nicht willig mir eine allgemeine Reifeneintragung nur für die Reifengröße zu machen, also nur so durch die Hintertür mit der Freigabe. Ja mir jetzt egal, das wird sicher eh nur zur HU jemanden interessieren. Der neue Reifen ist bestellt und die Leute von Metzler haben mir auch die Bescheinigung anstandslos geschickt.

            Also soweit so gut.

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            • #7
              Moin Leo,
              genau so habe ich das leider auch verstanden.
              Es kann bei abweichender Reifengröße bei Reifenbaujahr ab 2020 nur noch der jeweils aufgezogene Reifen (Reifenbezeichnung,Hersteller und Größe) eingetragen werden. Ziehst Du jetzt einen anderen Reifen Bj. >2020 mit abweichender Größe auf musst Du diesen wieder neu eintragen lassen. Das Mitführen einer Herstellerbescheinigung reicht nur für Reifen bis Bj. 2019. Bei einer Kontrolle wird dies entsprechend überprüft.
              Die generelle Eintragung einer abweichenden Reifengröße wird sehr sehr schwierig werden. Da bedarf es schon sehr wohlwollender Prüfer.

              Gruß Felix

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              • #8
                Zitat von felix Beitrag anzeigen
                Moin Leo,
                genau so habe ich das leider auch verstanden.
                Es kann bei abweichender Reifengröße bei Reifenbaujahr ab 2020 nur noch der jeweils aufgezogene Reifen (Reifenbezeichnung,Hersteller und Größe) eingetragen werden. Ziehst Du jetzt einen anderen Reifen Bj. >2020 mit abweichender Größe auf musst Du diesen wieder neu eintragen lassen. Das Mitführen einer Herstellerbescheinigung reicht nur für Reifen bis Bj. 2019. Bei einer Kontrolle wird dies entsprechend überprüft.
                Die generelle Eintragung einer abweichenden Reifengröße wird sehr sehr schwierig werden. Da bedarf es schon sehr wohlwollender Prüfer.

                Gruß Felix
                Hi Felix,

                aber das haben sie mir eben durch die Hintertür erlaubt. Ich mach bei Gelegenheit ein Foto vom genauen Wortlaut. Sie haben den montierten Reifen in der Größe 190/55 R17 abgenommen, wenn der Hersteller oder Modell abweicht von der Eintragung benötige ich zusätzlich die Bescheinigung des Reifenherstellers. Da man die Bescheinigung ja im Moment noch einfach bekommt also bis jetzt kein Problem.

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