Suche Gutachten für einen Sebring Twister Auspuff RSV1000rr 2004

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  • Suche Gutachten für einen Sebring Twister Auspuff RSV1000rr 2004

    Hallo zusammen

    Ich habe mir vor kuzem einen RSV1000rr aus 2004 zugelegt bei der eine Sebring Twister Auspuffanhalage aus Edelstahl verbaut ist.
    Leider konnte mir der Vorbesitzer keine Unterlagen zu dem Auspuff mit übergeben. Er hat folgende Angaben auf dem Auspuff
    Hersteller / Modell: Sebring Twister
    eNummer: W3 e4 2094
    Das benötgte Dokument hierzu hat die Nummer: e4*97/24*97/24/9/III*2094*01#
    Leider kann ich das im Web nicht zum Download finden, ggf hat ja ein Forumsmitglied die selbe Anlage und kann mir eine Scan machen.
    Grüße
    Benny_K
    -------------------------------------
    Der mit dem die RR tanzt

  • #2
    Zitat von Benny_K Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen

    Ich habe mir vor kuzem einen RSV1000rr aus 2004 zugelegt bei der eine Sebring Twister Auspuffanhalage aus Edelstahl verbaut ist.
    Leider konnte mir der Vorbesitzer keine Unterlagen zu dem Auspuff mit übergeben. Er hat folgende Angaben auf dem Auspuff
    Hersteller / Modell: Sebring Twister
    eNummer: W3 e4 2094
    Das benötgte Dokument hierzu hat die Nummer: e4*97/24*97/24/9/III*2094*01#
    Leider kann ich das im Web nicht zum Download finden, ggf hat ja ein Forumsmitglied die selbe Anlage und kann mir eine Scan machen.
    Moin,

    mehrere Möglichkeiten. Da der Auspuff eine E-Nummer hat und über eine EG-Typengenehmigung verfügt, ist ein mitführen von Unterlagen notwendig. Du kannst aber, wenn Du damit glücklicher bist, mal bei Remus-motorrad.de anfragen, ob die eine besorgen können. Ich glaube, die gehören jetzt zusammen. Andere Möglichkeit, fahr zum TÜV oder Dekra, wenn die Zeit haben und Du nett bist, gucken die vielleicht mal nach. Dann käme noch das KBA in Frage, wo alle EG-Typengenehmigungen abgespeichert sein dürften.
    Oder Du fragst hier und bezahlst 15 Euro


    Gruß

    Kommentar


    • #3
      Zitat von heiggo Beitrag anzeigen

      Moin,

      mehrere Möglichkeiten. Da der Auspuff eine E-Nummer hat und über eine EG-Typengenehmigung verfügt, ist ein mitführen von Unterlagen notwendig. Du kannst aber, wenn Du damit glücklicher bist, mal bei Remus-motorrad.de anfragen, ob die eine besorgen können. Ich glaube, die gehören jetzt zusammen. Andere Möglichkeit, fahr zum TÜV oder Dekra, wenn die Zeit haben und Du nett bist, gucken die vielleicht mal nach. Dann käme noch das KBA in Frage, wo alle EG-Typengenehmigungen abgespeichert sein dürften.
      Oder Du fragst hier und bezahlst 15 Euro


      Gruß
      Wenn die Anlage für das Motorrad zugelassen ist und eine entsprechende E-Nummer auf der Anlage vermerkt ist brauchen KEINE Papiere mitgeführt werden die das nachweisen !!!
      Da liegt die Beweispflicht bei der Polizei/ TÜV daß dem nicht so ist

      Das ist der Text dazu:

      EWG-Betriebserlaubnis EG/ABE
      Für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit nach der Richtlinie 78/1015/EWG, Anhang II
      Laut § 19 Abs. 2, Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (STVZO), in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis (also dem Hersteller) eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Anlage mit Genehmigungszeichen ("E" Nummer) gekennzeichnet ist.

      Servus,Dirk

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