COC Kopie für eine Tuono RP 2004

Einklappen

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • COC Kopie für eine Tuono RP 2004

    Liebe Kollegen,

    hat mir einer eine Kopie des COC Dokuments für meine Tuono RP aus 2004. KOmme natürlich für alle anfallenden Unkosten auf.

    Danke im Voraus

    Viele Grüße Jürgen

  • #2
    Hi Jürgen,

    ich habe leider auch kein COC-Dokument! Wofür brauchst Du das? Reicht die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemals Fahrzeugbrief) nicht? Sonst zur Not über Aprilia anfordern, kostet dort aber!

    Gruß Heiko

    Kommentar


    • #3
      Genau, wozu brauchst du das?

      Kommentar


      • #4
        Hallo ihr,
        habe heute meine Tuono RP zugelassen. In einem Schein wurde folgende Ergänzung eingetragen: "Zugelassene Reifen im Umfang der EG-Typengenehmigung (E11*92/61*00027*06) zulässig"
        In meinem Fall ist ein 180/55 im Schein eingetragen. Habe aber den 190/55 (wegen 6 Zoll) montiert. Ich gehe davon aus dass in COC der 190/55 aufgeführt ist. Somit könnte ich mir die extra Eintragung bzw. den damit verbundene Aufwand ersparen. Darum die Nachfrage nach dem COC da ich selbst keine besitze.

        Beste Grüße Jürgen

        Kommentar


        • #5
          Guten Morgen Jürgen,

          jetzt verstehe ich,was Dein Problem ist! Für die Tuono RP ist in der COC nur die bei Dir eingetragene Größe sowie der 190/50 freigegeben! Der 190/55 wird auch seitens Aprilia nicht freigegeben! Das gibt es nur bei der RR. Es gibt aber ja die Reifenfreigaben der Reifenhersteller. Der Reifenhersteller bescheinigt, das der Reifen in der Größe 190/55 auf dem Modell gefahren werden darf. Das gilt aber nur noch für Reifen, die vor dem 01.01.20 hergestellt wurden. Das bedeutet für Dich: Dein aufgezogener Reifen in der Größe 190/55 muss eine Reifenfreigabe des Reifenherstellers haben und vor dem 01.01.20 hergestellt sein (DOT ist auf jedem Reifen ablesbar) z.B. DOT 3018 bedeutet, hergestellt 30 Woche 2018. Wenn Du also das alles erfüllst, kannst Du damit fahren! Bescheinigung mitführen ist wichtig!
          Ziehst Du jetzt aber einen Reifen auf, der ab 01.01.20 hergestellt wurde, musst Du den eintragen lassen! Dabei kann die Bescheinigung des Reifenherstellers sehr hilfreich sein, ohne wird Dir der TÜV das nicht eintragen, weil weder von Aprilia noch vom Reifenhersteller freigegeben! Das nächste Problem dabei wird möglicherweise sein, das Du dann nur den einen Reifen in der Größe eingetragen bekommst! Willst Du dann z.B. vom Bridgestone S21 auf den S22 wechseln, musst Du den wieder eintragen lassen! Ich finde das einfach unmöglich und hatte, als ich bei der Dekra war, das Glück, auf einen verständnisvollen Dekra-Prüfer zu stoßen, der die Problematik noch gar nicht so genau kannte (war Anfang 2020). Der hat mir den 190/55 ohne Reifenbindung eingetragen! Ich darf somit jeden verfügbaren 190/55 Reifen fahren! Hier kannst Du das nochmal im Falle Continental nachlesen! In der angehängten Datei sind z.B. alle Continental Reifen für die Tuono RP aufgeführt und ganz unten wird schon darauf hingewiesen, das die Größe eingetragen werden muss! Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt!
          Angehängte Dateien
          Zuletzt geändert von heiggo; 30.03.2021, 07:57.

          Kommentar


          • #6
            Ging mir mit der Eintragung ebenso.

            Kommentar


            • #7
              Liebe Kollegen,

              danke für den wertvollen Input. Da war ich wohl zu naiv zu glauben dass es einen direkten Zusammenhang zwischen der COC und der Reifenfreigaben der Hersteller gibt. Dann lasse ich mir den 190/55 halt eintragen.
              Trotzdem hätte ich immer noch Interesse an einer Kopie.

              Beste Grüße Jürgen

              Kommentar


              • #8
                Dafür sind wir ja da! Wenn es Dir hilft, ich würde mal behaupten, es schadet nicht, könnte ich Dir ja den TÜV-Bericht meiner Eintragung zukommen lassen! Ich würde vorab aber schon mal bei Deiner Prüfstelle vorstellig werden, das Problem besprechen und auf meine erfolgte Eintragung der Dekra hinweisen! Denk dran, es ist ne Abnahme nach 19.2/21 StVZO, das kann nicht jede Prüforganisation und auch nicht jeder Prüfer!

                Kommentar


                • #9
                  Heiko war schneller. Du kannst ja hier berichten, wenn du bei deiner Prüforganisation vorhgesprochen hast. Wenn du dann noch was brauchst....

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X