Mahlzeit aus Sachsen

Einklappen

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • #46
    Harryx
    Pin16 bei den ME und RP‘s ist ein Kabel, ich glaube grün/grau war es, dass ein anderes Kennfeld auf dem Steuergerät freischaltet. Z.B. wenn man eine andere Auspuffanlage verbaut.

    Kommentar


    • #47
      Zitat von Harryx Beitrag anzeigen
      Das kann ich mir etwas schwierig vorstellen.

      Die Reifenhersteller ändern die Reifenbezeichnung doch jede paar Jahre. z.B wird der Pirelli DRC-2 vom DR4-C abgelöst. Zudem gibt es zukünftig für eine ältere ME aus 1999 wohl irgendwann überhaupt keine Herstellerfreigabe mehr für einen nicht in 1998 homologierten Reifen wie der 190/55.

      Jeder Reifenwechsel, egal ob wieder auf einer genau gleichen eingetragenen Dimension von z.B.190/55, würde dann förmlich zusammen laufen mit einer sonder-TÜV-eintragung, bis zum Preis von einem Vorderreifen?

      Diese Art der angeblichen Besorgtheit über Sicherheit scheint mir aber auf Dauer so nicht haltbar zu sein. Das kann dann nur noch als TÜV-Steuer gesehen werden.

      Also: die einmal eingetragene Dimension ist ja nicht „freigängiger“ als ein anderer Reifen der gleichen Dimension. Hört sich für mich irgendwie an wie eine behördenseitig undurchdachte Entscheidung oder sogar ein korruptes Geschäftsmodell an.

      Der TÜV-prüfer der nur die Dimension, also ohne Reifentyp, einträgt ist wohl intelligenter oder erfahrener als die Prüfer die sich strikt „an solche unsinnigen Vorgaben“ halten.

      Dazu kann der Tüv-prüfer als Experte das doch wohl so eintragen wie er das technisch übersieht? Ich kann mir wirklich nicht vorstellen dass das jetzt sogar verboten wäre.

      Grüße

      Harry
      Du bringst da zwar ein paar Sachen durcheinander aber ja , das ist Lobbyarbeit am Rande zur Korruption vom feinsten.

      Sieh dir mal das Video von mopedreifen an. Da wird das richtig schön lang und breit erklärt.

      Was den TÜV Prüfer als Experten angeht; ja der kann so manches beurteilen aber an die gesetzlichen Vorgaben muss er sich trotzdem halten. Wäre auch ganz schön dumm von ihm da seinen Namen und Stempel drunter zu setzen wenn das anders wäre.

      Kommentar


      • #48
        Ich weiß gar nicht warum wir uns hier "beharken",das ist ja völliger Quatsch.
        Mein Motorrad hat eine EU-Typgenehmigung und kann somit ganz einfach eine Größenänderung eingetragen bekommen,ohne jegliche Fabrikatsbindung da meine Tuono schlicht keine hat,also Größe eintragen und fertig!

        friesenoldie

        Sieh dir bitte das Video selbst nochmal an,ich kannte es bis dato nicht und hab es mir jetz 2mal angesehen um sicher zu sein!
        Dort ist nie die Rede davon das ich eine Fabrikatsbindung bekomme bei EU-Tygenehmigten Motorräder,dies gilt für die ABE-genehmigten bis 2000 ca.
        Also alle mit ner mille vor 2000 sind dann die angearschten weil die jeden Reifen eintragen müssen,auch die mit der richtigen Größe laut COC.
        Aus diesem Grund ist die Eintragung in meine Papiere ne ganz normale Sache,zugegeben,dafür zu zahlen was vorher ohne ging ist scheiße.
        Wenn man mal auf eine Reifenherstellerseite geht bekommt man ja auch direkt die neuen Vorschriften,dort steht auch nichts von einer Reifenbindung!

        Ich lass mich gern von was anderem überzeugen aber dann bitte so,das ich auch nachlesen kann wo genau geschrieben steht das ich ne reifen-Fabrikatsbindung bei einem EU-Typgenehmigten Motorrad bekomme!

        ​​​​​​​Grüße Marcel

        Kommentar


        • #49
          Zitat von Maazel86 Beitrag anzeigen
          Ich weiß gar nicht warum wir uns hier "beharken",das ist ja völliger Quatsch.
          Mein Motorrad hat eine EU-Typgenehmigung und kann somit ganz einfach eine Größenänderung eingetragen bekommen,ohne jegliche Fabrikatsbindung da meine Tuono schlicht keine hat,also Größe eintragen und fertig!

          friesenoldie

          Sieh dir bitte das Video selbst nochmal an,ich kannte es bis dato nicht und hab es mir jetz 2mal angesehen um sicher zu sein!
          Dort ist nie die Rede davon das ich eine Fabrikatsbindung bekomme bei EU-Tygenehmigten Motorräder,dies gilt für die ABE-genehmigten bis 2000 ca.
          Also alle mit ner mille vor 2000 sind dann die angearschten weil die jeden Reifen eintragen müssen,auch die mit der richtigen Größe laut COC.
          Aus diesem Grund ist die Eintragung in meine Papiere ne ganz normale Sache,zugegeben,dafür zu zahlen was vorher ohne ging ist scheiße.
          Wenn man mal auf eine Reifenherstellerseite geht bekommt man ja auch direkt die neuen Vorschriften,dort steht auch nichts von einer Reifenbindung!

          Ich lass mich gern von was anderem überzeugen aber dann bitte so,das ich auch nachlesen kann wo genau geschrieben steht das ich ne reifen-Fabrikatsbindung bei einem EU-Typgenehmigten Motorrad bekomme!

          ​​​​​​​Grüße Marcel
          Wir beharken uns ja nicht sondern versuchen was zu klären und nebenbei mal festzustellen was da damals verzapft worden ist.

          Hier noch mal in Kurzform https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Ar...aftraeder.html Fall 1c Punkt 3

          Was ich meine gibt es in dem Video ab 15:50. Wenn eine zusätzliche Reifengröße - bei uns also 190/55 - eingetragen werden soll, verlangt der TÜV eine Herstellerbescheinigung vom Reifenhersteller das ein bestimmter Reifen bedenkenlos gefahren werden kann. Wegen der Haftung.
          Dann wird nachgesehen ob das Ding auch wirklich montiert ist und auch nirgends schleift oder so. Das alleine ist schon Unsinn weil bestimmt kein Hersteller dann eine Bescheinigung dafür ausstellen würde.

          Daraus folgt aus Sicht der Prüforganisationen logischerweise das diese Eintragung nur für den Reifen gilt für den man eine Bescheinigung hat und der zur Abnahme / Überprüfung auch montiert ist. Könnte ja bei einem anderen Reifen eines anderen oder auch des gleichen Herstellers anders sein. Ist natürlich Quatsch aber eben Teil dieses bösen Spiels.

          Die beziehen sich dann wahrscheinlich auf Absatz 3 Punkt 4 a https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html

          Ich habe für alle Reifen die für mich in Frage kämen mal die Herstellerbescheinigungen heruntergeladen und ausgedruckt. Werde demnächst noch mal bei der Dekra vorsprechen wie die das dann machen würden.
          Hab da vor zwei Jahren schon mal nachgefragt als ich mit dem Auto da war. Damals waren die Prüfer selbst alles andere als begeistert von dem Unsinn weil sie es sind die es an die Kunden bringen müssen.
          Zuletzt geändert von friesenoldie; 05.05.2022, 18:07.

          Kommentar


          • #50
            Bei mir hat das gereicht, Gerd.

            Kommentar


            • #51
              Da bin ich ja beruhigt,hatte irgendwie den Eindruck es wäre Falsch das ich eine solche Eintragung hätte!
              Gut.

              Ich habe in die Texte rein gesehen und kann dennoch keinen Anhaltspunkt erkennen warum ich einen festen Reifen eingetragen kriegen sollte...
              Auch in den neuen "Freigaben" sind mehrere Reifen enthalten!

              Das ist echt sehr konfus,ich würde behaupten das gesprochen und geschrieben mit "ein bestimmter Reifen" gemeint ist: diese Art von Reifen (z.B. Radialreifen mit Gürtel) und dieser Größe (z.B. 190/55 ZR17) in der Kennung TL 75W (Tubeless,Tragindex und Geschwindigkeitsindex)
              Ich verstehe es dennoch nicht so das ich dann zwingend nur diesen Reifen (z.B. Michelin Pilot Power) eingetragen bekomme!
              Ich weiß nicht ob Ihr meine PDF öffnen könnt die ich eingestellt hatte (2600 und 2600-H),dort ist ja beides vertreten,alte Freigabe und neue Herstellerbescheinigung,dort stehen jeweils Recht viele Reifen drin!

              Ist vielleicht ein wenig pedantisch aber ICH finde keinen Hinweis darauf,zumal Bodo das ja für die ABE Motorräder extra betont hat.

              @reppentown

              Was hat gereicht?

              Kommentar


              • #52
                Das wäre auch der absolute Oberknaller wenn ich in COC konformen Größen auf nichts achten müsste und ne andere Größe,in dem Moment eingetragen, würden se mich zwingen ein und den selben Reifen zu fahren!ich denke das wäre gesetzlich schlecht durchsetzbar im Ernstfall oder?

                Alles in Bezug auf EU Typen

                Kommentar


                • #53
                  Die diversen Freigaben mitzunehmen.

                  Kommentar


                  • #54
                    Zitat von reppentown Beitrag anzeigen
                    Bei mir hat das gereicht, Gerd.
                    Ja Frank, du bist ja auch so schlau gewesen das früh genug zu machen. Wie gesagt, Harald hat sich letztes Jahr als er wieder eine V2 Tuono gekauft hat erkundigt und zur Antwort gekriegt 90 € und nur der Reifen der auch drauf ist bei der Abnahme.

                    @ Maazel86 : Sei froh das Du an so einen Prüfer geraten bist. Hier bei meiner Dekra Prüfstelle gibt es auch einen der das vielleicht machen würde. Da hoffe ich noch drauf. Aber leider ist der nicht immer da.

                    Gesetzlich durchsetzbar scheint es zu sein, sonst würde es nicht gemacht werden. Und die berufen sich dann wahrscheinlich auf § 19 StVZO das nur geprüft werden kann was auch am Fahrzeug verbaut ist.

                    Kommentar


                    • #55
                      Bei mir steht: Gutachten nach Paragraph 21 nach technischer Änderung (Paragraph 19 Absatz 2)
                      Also hat du wohl Recht damit!

                      Kommentar


                      • #56
                        Man unterscheidet ja in Einzelabnahme nach 21 StVZO und eine Änderungsabnahme nach 19 StVZO.
                        Bei einer Einzelabnahme ist z.B. ein Gutachten oder eine ABE zu dem Teil vorhanden, was verbaut werden soll, aber das Fahrzeug, an dem es verbaut werden soll, ist darin nicht aufgeführt. Also Einzelabnahme.
                        Bei einer Änderungsabnahme liegt z.B. ein Teilegutachten, ABE vor, das Fahrzeug an dem es verbaut werden soll, ist aufgeführt und der Anbau muss laut Teilegutachten oder ABE von einem amtlich anerkannten Prüfer abgenommen werden. Das wird nach 19 StVZO durchgeführt. Verbaut man noch mehrere Sachen, die sich gegenseitig beeinflussen muss alles zusammen abgenommen werden.
                        Da bei der RP die Reifengröße weder ursprünglich durch Aprilia freigegeben war, noch nachträglich und nur eine Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Reifenherstellers vorliegt, muss diese Größe nach 21 StVZO abgenommen werden.
                        Diese ganze Geschichte mit anderen Reifengrößen, wo schon umfangreiche Prüfungen und Fahrversuche seitens der Reifenhersteller stattgefunden haben, könnte man doch eigentlich dahingehend erweitern, dass alle Reifen, für die so eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers vorliegt, auch gefahren werden dürfen.
                        Z.B. könnte in der ZB1 dann stehen: Auch genehmigt in der Größe 190/55/17 75W, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers für den verwendeten Reifen vorliegt.
                        Ich verstehe diese ganze Abzocke nicht.

                        Kommentar


                        • Harryx
                          Harryx kommentierte
                          Kommentar bearbeiten
                          ich glaube wir verstehen diese Abzocke mittlerweile alle so wie sie ist…eine nette Einnahmequelle. Das Video auf Mopedreifen erläutert es klar, deutlich, umfassend und faktisch richtig. ;-)

                      • #57
                        Hallöchen,

                        Schöne Grüße ebenfalls aus Sachsen.ä um genau zu sein aus Torgau.

                        Kommentar


                        • #58
                          Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht

Name: IMG_20220614_220720.jpg
Ansichten: 134
Größe: 135,8 KB
ID: 8445 Hallo mal wieder und sry für die späte Meldung!
                          obwohl es wahrscheinlich wirklich wenig Sinn macht und es dem Wohlwollen des Prüfers überlassen ist zeig ich euch Mal die Eintragung,zumindest allen die es interessiert und die anderen bitte einfach ignorieren!

                          Mahlzeit MR.Mile, schön wenn es hier auch paar Leute aus der direkten Heimatnähe gibt,Grüße gehen raus!

                          Mfg Marcel

                          Kommentar


                          • #59
                            Grüße Marcel,

                            darfst dich gerne bei mir melden,dann könnte man sich ja ggf mal treffen

                            Kommentar

                            Lädt...
                            X