Eintragung 190/55

Einklappen

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Eintragung 190/55

    Habe heute mal bei der örtlichen TÜV Prüfstelle vorgesprochen bzgl. Eintragung 190/55.
    Dem Prüfer habe ich dargelegt, dass es vor einigen Jahren noch Freigaben von den Herstellern gab für diese Größe und viele Prüfer aufgrund dieser Freigaben die Größe eingetragen hätten.
    Er meinte soo einfach würde das jetzt nicht mehr gehen. Durch den größeren Reifen verändert sich vermutlich die Höchstgeschwindigkeit in einen nicht erlaubten Rahmen... usw.
    Wer könnte mir mit Dokumenten die zur Eintragung erforderlich sind behilflich sein? Eins ist sicher, bei dieser Prüfstelle werde ich es nicht versuchen. Evtl. hätte ich den Spruch mit dem gesunden Menschenverstand weglassen sollen

  • #2
    Die Freigaben brauchst Du auch heute noch, die heissen jetzt blos anders - nämlich Herstellerbescheinigungen. Kann man bei jedem Reifenhersteller runterladen.
    Damit dann zur Prüfstelle und die prüfen dann ganz hochoffiziell ob der Reifen auch am Motorrad sitzt und der Hinterreifen hinten under Vorderreifen vorn - oder so ähnlich. Dafür verlangen die dann horrende Summen und meinen sie dürften nur den Reifen bzw. die Reifenpaarung eintragen die auch vorgeführt wurde.

    Nur ganz selten lassen sich Prüfer mit etwas Sachverstand überreden einfach nur 190/55 zusätzlich einzutragen. Und das obwohl eigentlch klar sein sollte das auch die Reifen aller anderen Hersteller da rein passen wenn man wie bei der RP noch fast die Hand zwischen Reifen und Schwinge stecken kann.

    Kommentar


    • McQueenStreet
      McQueenStreet kommentierte
      Kommentar bearbeiten
      Besten Dank. Habe mich bei den Herstellerseiten nicht weit genug reingeklickt, daher nicht gesehen bzw. gefunden

  • #3
    Also den 190/55 habe ich nur bei Michelin gefunden. Bei Pirelli und Bridgestone stehen nur 180/55 und 190/50

    Kommentar


    • #4
      Dann geh mal auf https://www.mopedreifen.de/Motorrad/...003.html?id=49

      Da sind eine ganze Reihe mehr aufgelistet.

      Kommentar


      • #5
        Hi,
        Hat es schon geklappt mit der Freigabe und für was hast du dich entschieden? Da bei mir der Vorderreifen, nach der letzten Tour, nur noch 1.5 mm hatte habe ich mir gerade wieder einen 120/180er Satz DR4C gekauft. Der DRC2-Vordereifen hat über 10000, der Hintere etwa 7000 km gehalten.
        Grüsse
        Harry
        Zuletzt geändert von Harryx; 22.07.2024, 06:03.

        Kommentar


        • #6
          Servus zusammen,

          im Download-Bereich müsste die "Herstellerbescheinigung" von Aprilia sein. D.h. du darfst 180/55,190/50 und 190/55 aufziehen und fahren (ohne weitere Eintragung).
          Das ganze ist über die FIN "im System" hinterlegt, im Schein wird nur die kleinste Größe eingetragen.....

          Dies ist mir bekannt da als ich meine RR vor ein paar wenigen Jahren angemeldet habe ich den damals schon montierten 190/55er Reifen eintragen lassen wollte mit dem Schriftstück: Die gute Dame am Schalter hat (auf mein bestehen wegen der Größe) extra nochmals Rücksprache mit einem "fachkundigen" Kollegen gehalten und mir dass dann so erklärt. Das Apriliaschreiben ist trotzdem immer dabei in Papierform sowie alle anderen Freigaben/ABE/... auf'm Handy falls doch mal in einer Kontrolle danach gefragt wird.


          mfg Bernd

          p.s. sch... sehe gerade dass es ja um ne RP geht;( Da das ganze Fahrwerksseitig ja nicht so unterschiedlich ist kann die Info ja evtl. helfen bei nem guten Motorradaffinen Prüfer.
          p.p.s. auf die "aufgedruckte" Reifenbreite kann man in dem Fall zwecks PLatz nicht immer gehen: Bsp: diverse 200er Slicks sind effektiv nur 192/194mm breit.....

          Kommentar


          • #7
            Mahlzeit,

            ich habe schon in dem Beitrag " Pirelli Diablo Rosso 4 mit 190 55 ZR 17 hinten auf Mille Me" beschrieben wie ich die

            Größe zugelassen bekommen habe.

            Einfach mal probieren.

            MfG

            KnuDu



            Kommentar


            • #8
              so , da meine mille vor zwei wochen auch zur hu war und der prüfer auch meinen 190/55/17 ner bemängelt hatte aber dann auf grund des bj. des reifen ( 2019 ) mir die plakette doch geklebt hat , habe ich heute versucht den reifen ohne herstellerbindung abnehmen zulassen hat er mir verweigert mit der aussage : er könne sich nicht über bestehendes recht hinweg setzen . da kann ich heiggo nur gratulieren das er einen ( dummen ) dekra prüfer gefunden hat der das gemacht hat . glückwunsch heiggo !

              grüße günter

              Kommentar


              • #9
                Wir haben die noch nach "altem Recht" eintragen lassen, da hast du keinen "dummen Prüfer" gebraucht, sondern es ging legal. Ich habe diverse Einträge, sogar eine selbstgebaute "dicke" 2in2-Krümmeranlage. Das ginge heute gar nicht mehr und macht meine Tuono RP, neben vielen andren selbstgebauten Teilen, "legal einzigartig".

                Kommentar


                • #10
                  …schließt sich jetzt daraus dass eine Einzelabnahme auf eine Reifengrösse ohne Fabrikatsbindung nicht mehr möglich sein soll, oder wie ist dies zu verstehen? Meiner Meinung wäre in dem Fall der einzig plausible Grund dass der TüV und Dekra dies als lukratives Geschäftsmodell sehen.

                  Technisch kann es nur vorgeschobene Gründe geben da die Aprilia RSV Mille mit 6 Zoll Felge sowie alle Herstellerreifen der Dimension 190/55/17 keine nennenswerte Unterschied aufweisen dürften. Die wollen ganz einfach jedes Mal 70€ abkassieren so bald der Name des Reifens sich ändert von z.B PP 4 auf 5.

                  Kommentar


                  • #11
                    Ja, das dürfte die Problematik sein....

                    Kommentar


                    • #12
                      harry ,genau das ist der springende punkt , diese orgaisationen wollen uns motorradfahrern das geld aus der tasche ziehen . selbst bei meiner alten gpz 900 r muss ich jedes mal wenn ich den reifenhersteller wechsle den neuen hersteller abnehmen lasse und dann wieder beim strassenverkehrsamt in den fahrzeugbrief eintragen lassen und somit wird auch ein neuer fahrzeugschein fällig der wiederum extra geld kostet . der gute mann vom tüv-nord sagte aber auch das es den prüfstellen auch so dermassen auf den s... geht das unsere eu einen solchen sch... auf den weg gebracht hat und wir als motorradfahrer so von unserem staat abgezockt werden .

                      Kommentar


                      • #13
                        ich glaube nicht dass das EU-recht ist. In Griechenland wird das bestimmt nicht so gehandhabt.

                        In Deutschland mißbräucht eher der TüV selbst als Instanz Ihr absolutes Monopol unter dem Vorwand einer ganz offensichtlichen, nennen wir es mal was es ist; Lüge, das alle Reifen einer Dimension „190/55/17“ dermaßen streuen das diese Dimension nur für einen einzigen vorgefahrenen Hersteller eingetragen werden kann.

                        Jede normaldenkende, halbwegs gebildete, Person weiss dass es hier den TüV nicht prioritair um unsere Sicherheit geht, sondern zuerst darum regelmässig Einnahmen zu generieren. Das ist so wie bei allen Ämtern mit Monopol, Da ist leider eine gewisse morale Korruptheit nie komplett zu vermeiden bzw. es wird mit vorgeschobene „Gründe“ argumentiert. Gewisse Verbote sind auch so ein Auswuchs den man sonst nirgends in Europe sieht. Sprich „Streckensprerrungen“. Ich denke das ist eher Deutschland als Europäisch.

                        Kommentar


                        • #14
                          Na ja, das Paradies gab es eh erst seit 2008. Vorher war es auch schon so, wie jetzt (eigentlich sogar schlimmer, weil nicht nur eine Dimensionsbindung bestand, sondern auch eine Fabrikatsbindung). Und genau die Lobbyisten der Prüforganisationen haben daran gearbeitet das Paradies wieder zu schließen, es kann ja nicht sein, dass ein Reifenhersteller festlegt, was geht und was nicht und es geht so viel schöner Umsatz flöten.

                          Seit froh, dass die Prüfer auf eine Fahrprobe bei Höchstgeschwindigkeit und Ausnutzung der maximalen Zuladung in voller Schäglage auf schlechtem nassen Straßenbelag verzichten, die dauert und kostet. Witzig ist nur, dass die Prüfer ohne Fahrprobe eintragen, aber genau die Unbedenklichkeitsbescheiigung der Reifenhersteller haben wollen die ja so gefährlich ist, weil sie von keiner zugelassenen Prüforganiation ausgestellt ist und deshalb nicht mehr gilt. Es ist ein Witz, kein Normaloprüfer wird ansatzweise die Grenzen eines Reifen ausloten können wie das ein Reifenhersteller könnte (der die Verantwortung mit seiner Freigabe übernommen hat). Schon gar nicht, wenn das Fahrzeug bei der Abnahme nur steht.

                          Aaaaaber mit Deiner GPz..... solange die Reifendimension so bleibt wie im Brief, kannst Du die Fabrikatsbindung durch eine Prüforganisation austragen lassen, denn, das ist EU-Recht, dass du nicht gezwungen bist ein bestimmtes Reifenmodell zu fahren, den Zwang gab es m.E. nur in Deutschland. Speed- und Gewichtsindex müssen übereinstimmen, Radial oder Diagonal ist sogar egal, nur jetzt (wieder) nicht mehr die Reifendimension. Du kannnst theoretisch sogar vorne und hinten unterschiedliche Marken und Modelle fahren, beim Auto sogar nicht nur achsweise, sondern 4 verschiedene. Beim Motorrad ist das aber heikel, weil das vorn und hinten schon zusammepassen sollte. Und so tragen die Prüfer nach EU-Recht die Fabrikatsbindung auf Wunsch aus, meist mit dem Hinweis: Reifenfreigabe vom Fahrzeug- (und/oder Reifen-Hersteller?) beachten. Und/oder: Paarweise vom gleichen Hersteller. Streng genommen muss man die Reifenfabrikatsbindung nur dann austragen lassen, wenn das Fahrzeug vor 2000 zugelassen wurde, denn, dann hat es nur eine ABE nach STVZO. Wenn das Fahrzeug ab 2000 zugelassen wurde, hat es i.d.R. eine EU-Typgenehmigung oder CoC und eine Reifenfabrikationsbindung gab es erst gar nicht oder ist ungültig und muss nicht ausgetragen werden - falls sie drin steht. Ausnahme: Einzelabnahmen nach 2000. Oder nachträglich eingetragene Felgen/Schwinge/Gabel/Bremssättel, da müsste man eine ggf. vorhandene Reifenfabrikationsbindung wieder austragen lassen, weil sich dadurch z.B. Freigängigkeiten geändert haben könnten.

                          Fazit:

                          Ab 2000 mt CoC:
                          Alle Reifen der in der CoC eingetragenen Dimensionen und Index zugelassen (in CoC steht viel mehr als im Brief!), keine Eintragung Marke/Typ notwendig, es müssen keine Freigaben mehr mitgeführt werden (m.E keine Austragung der Reifenfabrikatsbindungg erforderlich falls vorhanden).

                          Vor 2000 mit ABE: Reifenfabrikationsbindung kann ausgetragen werden, meist mit Hinweis Herstellerfreiabe ist zu beachten. Dimension und Index bleibt.


                          Zeitscalar:

                          2008: Paradies Freigabe andere Dimension wurde geöffnet, Fabrikatonsbidung ungültig (nur vor 2000 muss man austragen lassen).

                          2019: Dimensionen-Pradies geschlossen, aber Fabrikationsbindung bleibt aufgehoben (nur vor 2000 muss man austragen lassen). Übergangsfrist bis 31.12.2024 für Reifen anderer Dimension mit Dot vor 2019 (für die es eine Freigabebescheinigung gab).

                          01.01.2025: Jeder 190 55 17 muss eingetragen sein.


                          So habe ich das verstanden, andere Meinungen?

                          Kommentar


                          • #15
                            Seid nicht seit.
                            Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten.

                            Kommentar

                            Lädt...
                            X